Establishment of a limited liability company in Russia
Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung („OOO“) ist die am häufigsten vorkommende Rechtsform in Russland. Auch die meisten ausländischen Investoren wählen sie als Rechtsform.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach russischem Recht eine juristische Person. Rechtliche Regelungen finden sich sowohl im russischen Zivilgesetzbuch („ZGB“) als auch im russischen GmbH-Gesetz („GmbHG“). Das GmbHG wurde in den letzten 15 Jahren stetig angepasst und verbessert und ist dem deutschen GmbH-Recht sehr ähnlich, wobei es natürlich wichtige Unterschiede gibt.
Gesellschafter einer OOO können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, ausländische wie inländische.
Ausländische Unternehmen können auch 100%ige Tochtergesellschaften gründen.
In Kürze wurde das seit Jahr 1995 geltende „Enkelverbot“ (oder auch Verbot von „Matrjoschka-Puppen“-Gesellschaften) aufgehoben. Es ist demnächst erlaubt, dass eine russische Kapitalgesellschaft einen alleinigen Gesellschafter hat (100%), der wiederum nur einen Gesellschafter hat (100%). Dabei dürfen die OOO und ihr Alleiniger Gründer nicht denselben Generaldirektor haben.